Kosten / Rechtliches

Hier finden Sie aktuelle Informationen zu den Behandlungskosten sowie den Regelungen zur Kostenübernahme durch die Krankenkassen.

Preisstruktur

Wir sind eine reine Privatpraxis. Die Preise am Ende einer Behandlung basieren ausschließlich auf unserem Gebührenverzeichnis für Osteopathen des Bochumer Centrums für Osteopathische Medizin (GVO-BCOM), wobei sich der Preis zum einen aus den jeweiligen Einzelpositionen, zum anderen teilweise auch aus der Dauer der jeweiligen Einzelleistungen ergibt.

Klicken Sie bitte hier um zum GVO-BCOM zu gelangen.

Bei reinen Selbstzahlern erfolgt die Rechnungserstellung ebenfalls nach dem GVO-BCOM. Wenn ein Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung der Kosten besteht, kann bei der Rechnungserstellung dieser GVO-BCOM- basierte Preis entsprechend der jeweiligen (tariflichen) Erfordernisse aufgeschlüsselt werden.

In der Regel bedeutet dies, dass wir uns dann nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker richten, wenn Sie privat versichert sind oder eine private Zusatzversicherung haben. Auch gesetzlich Versicherte erhalten eine Rechnung, die wiederum den Anforderungen Ihrer jeweiligen Versicherung entspricht. Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, ob Ihre Versicherung eine Erstattung oder Teilerstattung übernimmt.

Erfahrungsgemäß dauert eine Behandlung bis zu 50 Minuten. Säuglingsbehandlungen können aber auch deutlich kürzer ausfallen. Verkürzte Behandlungen, welche je nach Indikation bei Säuglingen und Kindern, aber auch gelegentlich in bestimmten Fällen bei Erwachsenen angezeigt sein können, dauern erfahrungsgemäß bis zu 25 Minuten.

Um die zu erwartenden Kosten überschaubar zu gestalten haben wir uns im Bochumer Centrum für Osteopathische Medizin dazu entschieden, die Preise zu deckeln, d.h. Obergrenzen einzuführen. Diese liegen zur Zeit pro Behandlung bei ca. 150,00 € und pro verkürzter Behandlung zur Zeit bei ca. 80,00 €.

Festpreise führen im medizinischen Bereich zu einer Pflicht zur Umsatzsteuer, welche dann als Mehrwertsteuer an unsere Patienten weitergegeben werden müsste. Deshalb können wir hier nur ungefähre Kosten (Richtwerte) nennen, da die genauen Preise immer von der Diagnose und der jeweiligen Indikation abhängig sind. Bei Fragen zu den Kosten sprechen Sie uns bitte an.

Gesetzliche Kassen

Osteopathie wird im Rahmen des Versorgungsstrukturgesetzes seit Januar 2012 von vielen gesetzlichen Krankenkassen erstattet bzw. teilerstattet. Immer mehr Kassen folgen diesem Weg, um ihren Versicherten die stark nachgefragte Heilmethode im Rahmen ihrer Leistungen anbieten zu können.

Eine aktuelle Übersicht der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs), die osteopathische Leistungen anteilig erstatten oder im Rahmen von Pilotprojekten Kosten für osteopathische Leistungen übernehmen, finden Sie HIER. Klicken Sie dann einfach auf Namen oder Logo der jeweiligen GKV, oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Private Krankenversicherung und private Zusatzversicherung

Im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) werden die Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Am besten sprechen Sie zur Klärung vorher mit Ihrem Versicherer. Ungeachtet der Erstattungshöhe durch etwaige Krankenkassen/Versicherungen ist immer die entsprechende volle Rechnungshöhe an uns zu begleichen.

Dornstein-Tabelle